Datenschutz- Grundverordnung
Ab Mai 2018 gilt die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Extrem hohe Strafen bei Nichteinhaltung lassen nun auch große Unternehmen aufhorchen, können aber vor allem für KMUs fatal sein. Unternehmen müssen Klarheit haben, welche personenbezogenen Daten wann, wo, wie, warum und von wem verarbeitet werden und deren sichere Verarbeitung gewährleisten. Neben der Einhaltung juristischer Rahmenbedingungen müssen daher auch die funktionalen und technischen Voraussetzungen im Unternehmen geschaffen werden. In Zeiten steigender Cyberkriminalität kann die richtige Umsetzung dieser Aspekte auch dazu genutzt werden, die Stabilität im Unternehmen zu erhöhen.
Was ist die DSGVO?
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU Recht) regelt in Zukunft den Umgang mit personenbezogenen Daten. Es wird darin z. B. vorgegeben, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen Daten (u. a. die Daten Ihrer Kunden, Mitarbeiter, etc.) speichern, verwenden und verarbeiten darf.
Bis wann muss die Umsetzung erfolgen?
Der Stichtag der Umsetzung ist der 25. Mai 2018. Dann tritt die DSGVO in Kraft. Bis dahin muss Ihr Unternehmen entsprechende Anpassungen und Dokumentationen vornehmen, denn dann läuft die Schonfrist aus!
Mit welchen Strafen ist zu rechnen?
Wenn Sie die First nicht einhalten, drohen empfindliche Strafen: Bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes Ihres Unternehmens sind im Extremfall möglich.