Laienrichter

Laienrichter sind Unternehmer als ehrenamtliche Richter, die in der Handelsgerichtsbarkeit als Richter bei Streitigkeiten in Handelssachen eingesetzt werden. Laienrichter haben bei ihrer Amtstätigkeit alle Rechte und Pflichten eines Berufsrichters, sie bringen ihre Erfahrung aus dem Wirtschaftsleben ein und stimmen gleichberechtigt mit diesen ab.

Bei der Schlichtung helfen Laienrichter mit, gemeinsam mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten und diese durch die Parteien bestätigen zu lassen. Damit ist das Schlichtungsverfahren abgeschlossen und die Parteien können nach der Festschreibung der Lösung auf gestärkter und gefestigter Basis wieder zusammenarbeiten.